Funkkurs — Rechtliche Grundlagen (Pflicht, Behörden, Zuständigkeiten)
Modul des Funkzeugnis-Kurs SRC & UBI. Wann brauche ich was, und welche Behörde macht was?
Die Grundregel: Gerät an Bord → Zeugnis Pflicht
- Wer eine Seefunk-/Binnenfunkanlage betreibt, braucht ein gültiges Sprechfunkzeugnis. Maßgeblich ist nicht „Bootsgröße”, sondern: Ist eine Funkanlage an Bord und wird sie betrieben?
- Der Schiffsführer muss Inhaber eines ausreichenden Zeugnisses sein — egal, wer sonst noch an Bord einen Schein hat.
- Eine Funkstelle darf grundsätzlich nur bedienen, wer das passende Zeugnis hat. Fehlt es, ist das eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld).
- Wichtig: Schon das Betriebsbereithalten eines Geräts zählt — auch reines „Zuhören/Empfangen” rechtfertigt den Betrieb nur mit Zeugnis + Frequenzzuteilung.
Merksatz
„Kein Funk ohne Schein, kein Gerät ohne Zuteilung.”
flowchart LR P[Legal funken] --> S[SCHEIN<br/>erlaubt DIR zu funken] P --> Z[ZUTEILUNG<br/>erlaubt dem GERÄT zu senden] S --> S1[SRC / UBI / LRC<br/>von DSV / DMYV] Z --> Z1[Frequenz + Rufzeichen<br/>+ MMSI / ATIS<br/>von der Bundesnetzagentur] S1 --> OK((✓ darf funken)) Z1 --> OK style S fill:#69db7c,color:#000 style Z fill:#4dabf7,color:#fff style OK fill:#ffd43b,color:#000
Welches Zeugnis wofür? (rechtlich)
| Zeugnis | Voller Name | Wofür vorgeschrieben |
|---|---|---|
| SRC | Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate) | UKW-Seefunk mit DSC auf Sportbooten (Seegebiet A1) |
| LRC | Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate) | GMDSS weltweit — zusätzlich Grenzwelle/Kurzwelle/Satellit (MF/HF/Inmarsat) |
| UBI | UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk | UKW-Binnenfunk auf Binnenwasserstraßen (mit ATIS) |
Faustregel: nur UKW-See → SRC · See + Langstrecke → LRC · Binnen → UBI. Wer Küste und Fluss fährt, braucht SRC + UBI.
Wer macht was? — Die Behörden & Verbände
| Stelle | Zuständig für |
|---|---|
| Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Hamburg | Frequenzzuteilung + Vergabe von Rufzeichen, MMSI und ATIS-Kennung. Ohne ihre Zuteilung darf das Gerät nicht betrieben werden. Kontakt: seefunk@bnetza.de |
| DSV (Deutscher Segler-Verband) & DMYV (Deutscher Motoryachtverband) | Führen im amtlichen Auftrag die Prüfungen durch und stellen die Zeugnisse SRC, LRC und UBI aus. |
| WSV / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (Binnenbereich, ABVT Koblenz) | Zuständige Verwaltung für den Binnenschifffahrtsfunk (Rahmen, Aufsicht). |
| BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) | Fachaufsicht/Seenotfunk-Hintergrund, Veröffentlichungen (z. B. Wetter- und Warnfunk). |
Die zwei wichtigsten Stellen für die Teilnehmer
- Befähigung (Schein) → DSV/DMYV (Prüfung + Zeugnis).
- Erlaubnis fürs Gerät (Frequenz + MMSI/Rufzeichen) → Bundesnetzagentur.
Das sind zwei getrennte Dinge: Der Schein erlaubt dir zu funken; die Zuteilung erlaubt dem Gerät, auf den Frequenzen zu senden.
Rechtsgrundlagen (zum Nennen, nicht Auswendiglernen)
- SRC / LRC (See): beruhen auf der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV); Durchführung über die Durchführungsrichtlinien Funkbetriebszeugnisse.
- UBI (Binnen): Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV); Rahmen zusätzlich RAINWAT (Regionales Abkommen über den Binnenschifffahrtsfunk) — schreibt u. a. ATIS vor.
- Frequenznutzung: Telekommunikationsgesetz (TKG) → Zuteilung durch die BNetzA.
Rufzeichen (Call Sign) — wichtig zu wissen
- Das Rufzeichen identifiziert die Funkstelle eindeutig im Sprechfunk. Deutsche Seefunkstellen nennen sich mit Schiffsname + Rufzeichen.
- Zwei Fälle je nach Registereintrag:
- Kleinfahrzeug / Sportboot (ohne Seeschiffsregister): 2 Buchstaben + 4 Ziffern (sechsstellig). 1. Buchstabe immer D, 2. Buchstabe A–R; 1. Ziffer 2–9, restliche 0–9. Beispiel: DA4711 → „Delta Alfa – Four Seven One One”. Vergabe: Bundesnetzagentur.
- In das Seeschiffsregister eingetragenes Schiff: 4-Buchstaben-Rufzeichen (Unterscheidungssignal), z. B. DDTW. Zuteilung über das Seeschiffsregister des Amtsgerichts.
- Zuteilung durch die Bundesnetzagentur — zusammen mit Frequenzzuteilung und MMSI (See) bzw. ATIS-Kennung (Binnen).
- Zusammenhang merken: Aus dem Rufzeichen leiten sich die anderen Kennungen ab — z. B. steckt das Rufzeichen in der ATIS-Kennung (9 + MID + 2 Ziffern + 4 Ziffern aus dem Rufzeichen, siehe Funkkurs — UBI Binnenfunk).
- MMSI ≠ Rufzeichen: Rufzeichen = Sprechfunk-Kennung (Buchstaben+Ziffern); MMSI = 9-stellige digitale Kennung für DSC/AIS. Beide gehören zur selben Funkstelle.
Nach dem Schein: Was muss konkret passieren?
Der Schein allein reicht nicht — er erlaubt dir zu funken, aber das Gerät braucht noch seine eigene „Zulassung”. So läuft’s Schritt für Schritt:
flowchart TD A[1 · Schein bestanden<br/>SRC/UBI/LRC von DSV/DMYV] --> B[2 · Antrag bei der Bundesnetzagentur<br/>Formular BNetzA 224<br/>Nummernzuteilung Sportschifffahrt] B --> C[3 · BNetzA teilt zu:<br/>Rufzeichen + MMSI - See<br/>+ ATIS-Kennung - Binnen] C --> D[4 · Zuteilungsurkunde<br/>Ship Station Licence<br/>kommt - an Bord aufbewahren] D --> E[5 · MMSI/ATIS ins Gerät<br/>programmieren] E --> F[6 · Funkbereit<br/>DSC-Notalarm sendet gültige Kennung] style A fill:#69db7c,color:#000 style C fill:#4dabf7,color:#fff style F fill:#ffd43b,color:#000
- Persönliches Zeugnis (SRC/UBI/LRC) — von DSV/DMYV. ✅ (hast du nach dem Kurs)
- Antrag stellen bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Hamburg — Formular „BNetzA 224 – Nummernzuteilung Sportschifffahrt” (seefunk@bnetza.de). Gilt für Erstzuteilung und Änderungen.
- Die BNetzA teilt zu: Rufzeichen (immer), MMSI (für See/DSC/AIS) und/oder ATIS-Kennung (für Binnen) — nur die tatsächlich benötigten Nummern.
- Du erhältst die Zuteilungsurkunde (Ship Station Licence) — sie enthält deine MMSI/Rufzeichen und muss an Bord sein.
- MMSI bzw. ATIS ins Funkgerät programmieren (teils einmalig, je nach Gerät nur durch den Fachhändler).
- Erst jetzt ist die Funkstelle vollständig betriebsbereit.
Kosten & Gut zu wissen
Für die Nummernzuteilung fallen Gebühren, für die Frequenzzuteilung Beiträge an. Die Zuteilung gehört zur Funkstelle des Schiffes, nicht zum einzelnen Gerät. Über Bremen Rescue / DGzRS werden Schiffsname + Kennungen zusätzlich für die Sicherheit registriert.
Häufigster Praxisfehler
Schein gemacht, aber MMSI nie beantragt / nie ins Gerät programmiert → der DSC-Notalarm sendet dann keine gültige Kennung. Unbedingt im Kurs betonen!
Aktualität prüfen
Behörden-Zuständigkeiten und Verordnungen können sich ändern — vor dem Kurs kurz gegen bundesnetzagentur.de/seefunk, elwis.de (Sprechfunkzeugnisse) und dmyv.de / dsv.org gegenchecken.
Superlink: Funkzeugnis-Kurs SRC und UBI
Created: 04/06/26