Funkkurs — Rechtliche Grundlagen (Pflicht, Behörden, Zuständigkeiten)

Modul des Funkzeugnis-Kurs SRC & UBI. Wann brauche ich was, und welche Behörde macht was?


Die Grundregel: Gerät an Bord → Zeugnis Pflicht

  • Wer eine Seefunk-/Binnenfunkanlage betreibt, braucht ein gültiges Sprechfunkzeugnis. Maßgeblich ist nicht „Bootsgröße”, sondern: Ist eine Funkanlage an Bord und wird sie betrieben?
  • Der Schiffsführer muss Inhaber eines ausreichenden Zeugnisses sein — egal, wer sonst noch an Bord einen Schein hat.
  • Eine Funkstelle darf grundsätzlich nur bedienen, wer das passende Zeugnis hat. Fehlt es, ist das eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld).
  • Wichtig: Schon das Betriebsbereithalten eines Geräts zählt — auch reines „Zuhören/Empfangen” rechtfertigt den Betrieb nur mit Zeugnis + Frequenzzuteilung.

Merksatz

„Kein Funk ohne Schein, kein Gerät ohne Zuteilung.”

flowchart LR
    P[Legal funken] --> S[SCHEIN<br/>erlaubt DIR zu funken]
    P --> Z[ZUTEILUNG<br/>erlaubt dem GERÄT zu senden]
    S --> S1[SRC / UBI / LRC<br/>von DSV / DMYV]
    Z --> Z1[Frequenz + Rufzeichen<br/>+ MMSI / ATIS<br/>von der Bundesnetzagentur]
    S1 --> OK((✓ darf funken))
    Z1 --> OK
    style S fill:#69db7c,color:#000
    style Z fill:#4dabf7,color:#fff
    style OK fill:#ffd43b,color:#000

Welches Zeugnis wofür? (rechtlich)

ZeugnisVoller NameWofür vorgeschrieben
SRCBeschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate)UKW-Seefunk mit DSC auf Sportbooten (Seegebiet A1)
LRCAllgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate)GMDSS weltweit — zusätzlich Grenzwelle/Kurzwelle/Satellit (MF/HF/Inmarsat)
UBIUKW-Sprechfunkzeugnis für den BinnenschifffahrtsfunkUKW-Binnenfunk auf Binnenwasserstraßen (mit ATIS)

Faustregel: nur UKW-See → SRC · See + Langstrecke → LRC · Binnen → UBI. Wer Küste und Fluss fährt, braucht SRC + UBI.


Wer macht was? — Die Behörden & Verbände

StelleZuständig für
Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle HamburgFrequenzzuteilung + Vergabe von Rufzeichen, MMSI und ATIS-Kennung. Ohne ihre Zuteilung darf das Gerät nicht betrieben werden. Kontakt: seefunk@bnetza.de
DSV (Deutscher Segler-Verband) & DMYV (Deutscher Motoryachtverband)Führen im amtlichen Auftrag die Prüfungen durch und stellen die Zeugnisse SRC, LRC und UBI aus.
WSV / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (Binnenbereich, ABVT Koblenz)Zuständige Verwaltung für den Binnenschifffahrtsfunk (Rahmen, Aufsicht).
BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie)Fachaufsicht/Seenotfunk-Hintergrund, Veröffentlichungen (z. B. Wetter- und Warnfunk).

Die zwei wichtigsten Stellen für die Teilnehmer

  1. Befähigung (Schein) → DSV/DMYV (Prüfung + Zeugnis).
  2. Erlaubnis fürs Gerät (Frequenz + MMSI/Rufzeichen) → Bundesnetzagentur.

Das sind zwei getrennte Dinge: Der Schein erlaubt dir zu funken; die Zuteilung erlaubt dem Gerät, auf den Frequenzen zu senden.


Rechtsgrundlagen (zum Nennen, nicht Auswendiglernen)

  • SRC / LRC (See): beruhen auf der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV); Durchführung über die Durchführungsrichtlinien Funkbetriebszeugnisse.
  • UBI (Binnen): Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV); Rahmen zusätzlich RAINWAT (Regionales Abkommen über den Binnenschifffahrtsfunk) — schreibt u. a. ATIS vor.
  • Frequenznutzung: Telekommunikationsgesetz (TKG) → Zuteilung durch die BNetzA.

Rufzeichen (Call Sign) — wichtig zu wissen

  • Das Rufzeichen identifiziert die Funkstelle eindeutig im Sprechfunk. Deutsche Seefunkstellen nennen sich mit Schiffsname + Rufzeichen.
  • Zwei Fälle je nach Registereintrag:
    • Kleinfahrzeug / Sportboot (ohne Seeschiffsregister): 2 Buchstaben + 4 Ziffern (sechsstellig). 1. Buchstabe immer D, 2. Buchstabe A–R; 1. Ziffer 2–9, restliche 0–9. Beispiel: DA4711 → „Delta Alfa – Four Seven One One”. Vergabe: Bundesnetzagentur.
    • In das Seeschiffsregister eingetragenes Schiff: 4-Buchstaben-Rufzeichen (Unterscheidungssignal), z. B. DDTW. Zuteilung über das Seeschiffsregister des Amtsgerichts.
  • Zuteilung durch die Bundesnetzagentur — zusammen mit Frequenzzuteilung und MMSI (See) bzw. ATIS-Kennung (Binnen).
  • Zusammenhang merken: Aus dem Rufzeichen leiten sich die anderen Kennungen ab — z. B. steckt das Rufzeichen in der ATIS-Kennung (9 + MID + 2 Ziffern + 4 Ziffern aus dem Rufzeichen, siehe Funkkurs — UBI Binnenfunk).
  • MMSI ≠ Rufzeichen: Rufzeichen = Sprechfunk-Kennung (Buchstaben+Ziffern); MMSI = 9-stellige digitale Kennung für DSC/AIS. Beide gehören zur selben Funkstelle.

Nach dem Schein: Was muss konkret passieren?

Der Schein allein reicht nicht — er erlaubt dir zu funken, aber das Gerät braucht noch seine eigene „Zulassung”. So läuft’s Schritt für Schritt:

flowchart TD
    A[1 · Schein bestanden<br/>SRC/UBI/LRC von DSV/DMYV] --> B[2 · Antrag bei der Bundesnetzagentur<br/>Formular BNetzA 224<br/>Nummernzuteilung Sportschifffahrt]
    B --> C[3 · BNetzA teilt zu:<br/>Rufzeichen + MMSI - See<br/>+ ATIS-Kennung - Binnen]
    C --> D[4 · Zuteilungsurkunde<br/>Ship Station Licence<br/>kommt - an Bord aufbewahren]
    D --> E[5 · MMSI/ATIS ins Gerät<br/>programmieren]
    E --> F[6 · Funkbereit<br/>DSC-Notalarm sendet gültige Kennung]
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    style C fill:#4dabf7,color:#fff
    style F fill:#ffd43b,color:#000
  1. Persönliches Zeugnis (SRC/UBI/LRC) — von DSV/DMYV. ✅ (hast du nach dem Kurs)
  2. Antrag stellen bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Hamburg — Formular „BNetzA 224 – Nummernzuteilung Sportschifffahrt” (seefunk@bnetza.de). Gilt für Erstzuteilung und Änderungen.
  3. Die BNetzA teilt zu: Rufzeichen (immer), MMSI (für See/DSC/AIS) und/oder ATIS-Kennung (für Binnen) — nur die tatsächlich benötigten Nummern.
  4. Du erhältst die Zuteilungsurkunde (Ship Station Licence) — sie enthält deine MMSI/Rufzeichen und muss an Bord sein.
  5. MMSI bzw. ATIS ins Funkgerät programmieren (teils einmalig, je nach Gerät nur durch den Fachhändler).
  6. Erst jetzt ist die Funkstelle vollständig betriebsbereit.

Kosten & Gut zu wissen

Für die Nummernzuteilung fallen Gebühren, für die Frequenzzuteilung Beiträge an. Die Zuteilung gehört zur Funkstelle des Schiffes, nicht zum einzelnen Gerät. Über Bremen Rescue / DGzRS werden Schiffsname + Kennungen zusätzlich für die Sicherheit registriert.

Häufigster Praxisfehler

Schein gemacht, aber MMSI nie beantragt / nie ins Gerät programmiert → der DSC-Notalarm sendet dann keine gültige Kennung. Unbedingt im Kurs betonen!


Aktualität prüfen

Behörden-Zuständigkeiten und Verordnungen können sich ändern — vor dem Kurs kurz gegen bundesnetzagentur.de/seefunk, elwis.de (Sprechfunkzeugnisse) und dmyv.de / dsv.org gegenchecken.


Superlink: Funkzeugnis-Kurs SRC und UBI
Created: 04/06/26